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   LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09 B   

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https://dejure.org/2010,19026
LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09 B (https://dejure.org/2010,19026)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2010 - L 1 SO 95/09 B (https://dejure.org/2010,19026)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - L 1 SO 95/09 B (https://dejure.org/2010,19026)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Hingegen spielt es keine Rolle, dass und aus welchen persönlichen Gründen der Student oder Auszubildende keine Förderung erhalten kann (BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 12/7b AS 28/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 und - B 14/7b AS 36/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 6).

    Es ist nicht ersichtlich, dass sie persönliche Defizite aufweist, die ihr andere Entwicklungsmöglichkeiten verschließen würden (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 8).

    Eine besondere Härte kann regelmäßig nicht daraus hergeleitet werden, dass die Voraussetzungen für die Förderung nach dem BAföG nicht erfüllt sind (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 -, a.a.O.).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Hingegen spielt es keine Rolle, dass und aus welchen persönlichen Gründen der Student oder Auszubildende keine Förderung erhalten kann (BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 12/7b AS 28/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 und - B 14/7b AS 36/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 6).

    Allerdings erfasst der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II nach der Rechtsprechung des BSG nicht Mehrbedarfszuschläge im Sinne des § 21 Abs. 3 SGB II (BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 12/7b AS 28/06 R - und - B 14/7b AS 36/06 R -, a.a.O.) weil es sich hierbei um einen nicht ausbildungsbezogenen Mehrbedarf handelt (Spellbrink, a.a.O. Rn. 92, 107).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Ist der hilfebedürftige Arbeitssuchende erwerbsunfähig, kann er Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich nicht beanspruchen; in Betracht kommt regelmäßig nur Sozialhilfe nach dem SGB XII (Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 8 Rn. 4; vgl. auch BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).

    Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber für das Verwaltungsverfahren durch die Schaffung des Einigungsstellenverfahrens (§ 44ff SGB II) einen Zuständigkeitsstreit der Träger zu Lasten des Berechtigten vermeiden wollte und das BSG dazu klargestellt hat, dass der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch dann zur Zahlung von Alg II verpflichtet ist, wenn er zwar vom Fehlen der Erwerbsfähigkeit ausgeht, aber - wie hier - keine Abstimmung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt hat (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -, a.a.O.).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Der EuGH geht davon aus, dass auch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB, Viertes Buch (SGB IV) Arbeitnehmer in diesem Sinne sein können (EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - C-213/05 -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 8 SO 149/07

    Richtiger Sozialleistungsträger für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Deshalb ist § 181 SGG zumindest im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch gegen den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II analog anwendbar (a.A. für das Klageverfahren, ohne Prüfung der analogen Anwendbarkeit: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.08.2009 - L 8 SO 149/07 -, Juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.03.1998 - L 7 U 148/96

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung - Beigeladener Versicherungsträger -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Zwar scheidet der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Wege des § 75 Abs. 5 SGG aus, da der Beigeladene bereits durch den bestandskräftigen Bescheid vom 03.09.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.10.2009 gegenüber der Antragstellerin zu 1) die Gewährung von Leistungen bindend abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 13.08.1981 - 11 RA 56/80 -, Juris Rn. 18, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1998 - L 7 U 148/96 -, Juris) und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig ist, wenn der angefochtene ablehnende Bescheid bereits bestandskräftig ist (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 86b Rn. 26d).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Ein besonderer Härtefall liegt deshalb erst dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck als übermäßig hart, d.h. als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig, erscheinen lässt (Fortführung der Rechtsprechung des BVerwG zum BSHG durch das BSG, vgl. etwa: BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R -, Juris).
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Zwar scheidet der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Wege des § 75 Abs. 5 SGG aus, da der Beigeladene bereits durch den bestandskräftigen Bescheid vom 03.09.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.10.2009 gegenüber der Antragstellerin zu 1) die Gewährung von Leistungen bindend abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 13.08.1981 - 11 RA 56/80 -, Juris Rn. 18, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1998 - L 7 U 148/96 -, Juris) und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig ist, wenn der angefochtene ablehnende Bescheid bereits bestandskräftig ist (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 86b Rn. 26d).
  • LSG Thüringen, 05.08.2008 - L 9 AS 112/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Die Antragstellerin zu 2) hat deshalb als deren Angehörige grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Sozialgeld gemäß § 28 SGB II (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 05.08.2008 - L 9 AS 112/08 ER, Juris Rn. 29; Spellbrink, in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 107 Rn. 107).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 70/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Dabei ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17.04.2008 - L 7 B 70/08 AS ER, Juris Rn. 23) die Rechtsprechung des EuGH zum Begriff des Arbeitnehmers bezüglich der Vorschriften über die Freizügigkeit zu berücksichtigen.
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.10.2006 - L 3 ER 175/06

    Slowakische Staatsangehörige können nur dann Alg II erhalten, wenn sie eine

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • SG Augsburg, 01.07.2010 - S 15 SO 143/09

    Zuständigkeitsklärungsverfahren - örtlich zuständiger Leistungsträger -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

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